Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich unsere unten stehenden „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“. (Gültig im Verkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB)

1. Bestellung

Soweit nicht anderweitig vertraglich anderes vereinbart ist kommt auf Seiten der Firma PMS der Vertrag mit der Firma PMS Thomin GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Thomin und Heike Baschleben-Thomin, Meckesheimer Str. 71, 74939 Zuzenhausen, zustande. Angebote der Fa. PMS verstehen sich freibleibend. Ein Vertrag kommt grundsätzlich zustande durch eine Annahmeerklärung der Fa. PMS auf ein entsprechendes Angebot eines

Kunden. Diese Annahmeerklärung kann schriftlich, per Fax oder per Email vorgenommen werden. Die Annahme kann auch durch Lieferung konkludent erklärt werden. Außendienst-Mitarbeiter sind nur zur Entgegennahme von Angeboten, nicht jedoch zum Abschluss von Verträgen ermächtigt. Vom Abschlussverbot ausgenommen sind Lieferverträge mit sofort ausgelieferter Ware. Die Ablehnung von Aufträgen behalten wir uns im Einzelfall vor.

2. Berechnung und Zahlung
Unsere Rechnungen sind fällig netto Kasse 20 Tage ab Rechnungsdatum. Wir gewähren bei Zahlungseingang (Gutschrift auf unserem Konto) innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag oder Insolvenzverfahrenseröffnung des Käufers werden jegliche Rabatte und Boni, die bereits verbindlich vereinbart sind, zuerst auf unsere ungesicherten Forderungen verrechnet. In diesen Fällen steht der Fa. PMS ein fristloses Kündigungsrecht zu.

3. Lieferung
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind. Höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von Hoher Hand verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Sie berechtigen uns außerdem, unter Ausschluss weitergehender Haftung vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Lieferung noch nicht durchgeführt ist.

4. Gefahrenübergang
Bei Lieferung zur Abladestelle des Käufers, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung Beauftragten auf den Käufer über. Die Entladung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Fahrer mithelfen sollte; Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Verzögert sich die Auslieferung durch ein Verschulden des Käufers, so geht die Gefahr bereits vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Auch für den Fall einer Zusendung der Ware durch den Käufer aufgrund einer unberechtigten Reklamation reist die Ware auf Gefahr und auf Kosten des Käufers.

5. Mängel
Mängelrügen, die sich auf die Anzahl der gelieferten Packstücke und deren optische Unversehrtheit beziehen sind sofort bei Warenannahme durch den Käufer anzuzeigen. Sonstige Mängelrügen und Fehlmengen sind vom Käufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang beim Käufer, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die Nacherfüllung erfolgt durch Ersatzlieferung. Verweigern wir die Nacherfüllung unberechtigt oder sind wir dazu nicht in der Lage oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Mangelhaftigkeit steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Lagerung oder vergleichbarer sonstiger Ursachen ohne unser Verschulden entstehen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit der Auslieferung. Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß §478 BGB bleiben unberührt; Schadenersatzansprüche können jedoch nur im Rahmen der nachfolgenden Ziffer 6 geltend gemacht werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für solche Ansprüche, die durch vor oder nach Vertragsschluss liegende Beratungen, Auskünfte, Angaben in Druckschriften oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.

6. Haftung
a) Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
c) Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt  werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
d) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen eines etwaigen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, sowie bei einer etwaigen Haftung unsererseits aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
e) Die Haftung aus einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6 b und c).
f) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.

7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn die Ware vollständig bezahlt ist. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Soweit eine Ware, an der uns noch das Eigentum zusteht, im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb des Käufers ohne sofortige Zahlung veräußert wird, geht der Anspruch auf die Gegenleistung auf uns über, ohne dass es noch eines besonderen Übertragungsaktes bei der Entstehung der Forderung bedarf. Der Käufer ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutze unseres Eigentums an der gelieferten Ware treffen wollen. Beim Weiterverkauf ist der Käufer verpflichtet, einen dem Vorstehenden entsprechenden Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware begründen oder geltend machen wollen, hat uns der Käufer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Übersteigert der Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

8. Werkzeuge
Werkzeuge (Formen), die zur Erledigung von Aufträgen eines Kunden durch uns, oder in unserem Auftrag durch Dritte angefertigt werden, wird der Kunde mit einem Werkzeugkostenanteil belastet. Dieser Kostenanteil ist nach Empfang der Ausfallmuster (auch wenn noch Änderungen nötig werden) fällig. Änderungen vor der Fertigstellung der Werkzeuge, die eine Verschiebung der Vorlage der Ausfallmuster nach sich ziehen, berechtigen uns, die sofortige Erstattung des bis dahin aufgewendeten Wergzeugkostenanteils zu fordern. Kosten für Werkzeugänderungen, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden müssen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten für den Ersatz unbrauchbar gewordener Werkzeuge tragen wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Da durch den Werkzeugkostenanteil unsere Aufwendungen für die konstruktive Leistung, den Bau, das Einfahren, die laufende Instandhaltung, Pflege, usw. der Werkzeuge nicht gedeckt werden, bleiben die Werkzeuge unser Eigentum. Zur Herausgabe sind wir nicht verpflichtet. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn vom Kunden innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen eingegangen sind. Werkzeuge nach Zeichnung oder Muster des Kunden werden ausschließlich für Aufträge dieses Kunden verwendet. Soweit der Kunde Lieferungen und Leistungen nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, können diese Werkzeuge anderweitig verwendet werden.

9. Schriftform
Mündliche Vereinbarungen – auch bzgl. der Hauptkonditionen in der Individualvereinbarung -sind für uns auch nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich, per Fax oder per Email bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Verkäufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich, per Fax oder per Email bestätigt werden.

10. Salvatorische Klausel
Anzuwendendes Gesetz, Gerichtsstand und Erfüllungsort Für die vertraglichen Beziehungen gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Erfüllungsort ist unser Firmensitz,

Zuzenhausen.

Stand 01.07.2015